Ab 2023 keine MwSt. auf Solaranlagen

Overview

Seit dem 1.1.2023 gibt es eine erfreuliche Neuerung für alle, die sich für erneuerbare Energien interessieren: Die Lieferung von Photovoltaik-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden ist ab diesem Zeitpunkt von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer mehr auf die Lieferung und Installation von Solaranlagen erhoben wird. Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, also nicht nur für die Module, sondern auch für Wechselrichter und Solarstromspeicher.

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Regelungen bereits in den ersten FAQ veröffentlicht, da die Neuerungen in der Praxis viele Fragen aufgeworfen haben. Wichtig ist, dass der Nullsteuersatz nur dann gilt, wenn die Photovoltaik-Anlage nach dem 1. Januar 2023 geliefert und installiert wurde. Es spielt keine Rolle, wann der Kaufvertrag abgeschlossen wurde – ausschlaggebend ist das Datum der Lieferung oder der vollständigen Installation.

Die Neuregelung gilt nicht rückwirkend für bereits installierte Photovoltaik-Anlagen. Allerdings ist es begünstigt, bestehende Anlagen zu erweitern: Beim Kauf neuer Komponenten und deren Installation fällt ebenfalls keine Umsatzsteuer an. Auch bei der Reparatur defekter Komponenten der Photovoltaikanlage wird keine Umsatzsteuer erhoben, sofern gleichzeitig Ersatzteile geliefert und installiert werden. Reine Reparaturen ohne Ersatzteile sind dagegen nicht begünstigt.

Neben Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz auch für Balkonkraftwerke. Mobile Solarmodule hingegen sind nicht begünstigt. Wer sich näher über die steuerlichen Regelungen informieren möchte, findet weitere Informationen in den FAQ des Bundesfinanzministeriums oder in der Fachpresse, zum Beispiel im PV-Magazine. Für eine individuelle steuerliche Beratung sollte man sich jedoch an einen entsprechenden Fachberater*in wenden.

Die Befreiung von der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen ist ein wichtiger Schritt in Richtung erneuerbare Energien und kann dazu beitragen, den Ausbau von Solarenergie in Deutschland weiter zu fördern. Die Maßnahme erleichtert den Einstieg in eine umweltfreundliche Energieversorgung und ist ein positiver Beitrag zur Energiewende.

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