AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ringsdorf energy GmbH über Kauf sowie Installation von Photovoltaikanlagen

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen und Leistungen (inkl. Auskünften und Beratungen) im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung und der Montage von Photovoltaikanlagen sowie des erforderlichen Zubehörs (im Folgenden „PV-Anlagen“) durch die ringsdorf energy GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frank Schäfer, eingetragen im Handelsregister Limburg a.d Lahn (im Folgenden: „ringsdorf energy GmbH“) an bzw. bei dem jeweiligen Käufer (im Folgenden: „der Kunde“). Änderungen von und Nebenabreden zu diesen AGB sind, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt, nur wirksam, wenn ringsdorf energy GmbH schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat.

1.2 Der Einbeziehung anderer AGB, auch in kaufmännischen Bestätigungsschreiben des Kunden oder eines Dritten, wird hiermit widersprochen.

1.3 Im Fall eines Widerspruchs oder sonstiger Abweichungen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den vertraglichen Vereinbarungen gemäß Auftragsbestätigung geht die Auftragsbestätigung den AGB vor.

 

  1. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Die Präsentation der PV-Anlagen sowie Angaben zur Errichtung derselben auf der Webseite der ringsdorf energy GmbH, in Verkaufsprospekten oder in anderer Art und Weise stellen kein verbindliches Verkaufsangebot dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an Kunden, ihrerseits in Form einer Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Kauf einer PV-Anlage sowie ggf. vereinbarte Nebenanlagen (folgend insgesamt nur PV-Anlage) und deren Errichtung mit ringsdorf energy GmbH abzugeben (im Folgenden auch: „die Bestellung“).

2.2 Die Bestellung durch den Kunden erfolgt in Textform an ringsdorf energy GmbH und ist mit einer Leistungsbeschreibung versehen. Die Leistungsbeschreibung wird von ringsdorf energy GmbH, in der Regel bei oder nach einem Orts- und Beratungstermin oder auf Grundlage von Kundeninformationen in Absprache mit dem Kunden, erstellt.

2.3 Auf die Bestellung des Kunden erfolgt durch ringsdorf energy GmbH die Vertragsannahme (im Folgenden auch: „die Auftragsbestätigung“) in Textform. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch ringsdorf energy GmbH innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Bestellung der Kunden. Geht dem Kunden innerhalb dieser Frist keine Auftragsbestätigung zu, ist ein Vertragsschluss nicht zustande gekommen. ringsdorf energy GmbH kann die Bestellung eines Kunden jederzeit zurückweisen, insbesondere wenn Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen.

2.4 ringsdorf energy GmbH oder ein beauftragter Nachunternehmer ist berechtigt, nach der Auftragsbestätigung einen Vor-Ort-Termin mit dem Kunden durchzuführen, um die Lieferung, Installation und Logistik zu planen. Der Kunde wird insoweit für Absprachen und Rückfragen in angemessenem Umfang zur Verfügung stehen.

2.5 Sollte sich in diesem Termin herausstellen, dass aus technischen Umständen eine Anpassung der Bestellung erforderlich wird, wird ringsdorf energy GmbH dies dem Kunden unverzüglich mitteilen und geänderte Vertragsunterlagen in Textform zukommen lassen. Sollte zwischen dem Kunden und ringsdorf energy GmbH keine Einigung über die geänderten Umstände zustande kommen, steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu.

2.6 Anpassungen der Bestellung betreffend die exakte Größe und Leistung der PV-Anlage aufgrund eines aktuellen Aufmaßes oder sonstiger aktualisierte Informationen über den Errichtungsort, die nicht zu einer Veränderung der genannten Werte von mehr als 10 % führen, können von ringsdorf energy GmbH einseitig vorgenommen werden. Im Übrigen gilt Ziffer 2.5.

 

  1. Lieferung der PV-Anlage

3.1 Die Lieferung der PV-Anlage bzw. ihrer Bestandteile erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Die Lieferung kann auch in Teillieferungen erfolgen.

3.2 Die Mitteilung eines Liefertermins erfolgt spätestens 14 Tage vor dem Liefertermin mindestens in Textform.

3.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die PV-Anlage bzw. ihre Bestandteile zum Liefertermin ordnungsgemäß an der Lieferadresse abgeliefert werden können. Sollte der Kunde an einem ordnungsgemäß mitgeteilten verbindlichen Liefertermin nicht erreichbar oder die Anlieferung aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich sein, so kann ringsdorf energy GmbH die entstandenen Kosten dem Kunden unter Nachweis der Berechnungsgrundlage in Rechnung stellen.

 

  1. Montage

4.1 ringsdorf energy GmbH errichtet und installiert die PV-Anlage beim Kunden. Dies geschieht in der Regel nicht am Tag der Lieferung der PV-Anlage. Ein separater Installationstermin werden zwischen ringsdorf energy GmbH und dem Kunde abstimmen.

4.2 Die Errichtung erfolgt schlüsselfertig. ringsdorf energy GmbH nimmt die PV-Anlage in Betrieb und schließt sie ans Netz an. Soweit Erklärungen vom Kunden abzugeben sind, bspw. gegenüber dem Netzbetreiber oder Meldungen im Marktstammdatenregister, gibt der Kunde diese in der erforderlichen Form selbst ab. Auf Wunsch des Kunden kann dieser ringsdorf energy GmbH entsprechend bevollmächtigen. In diesem Fall wird ringsdorf energy GmbH dem Kunden auf Anforderung einen Vollmachtsvordruck übersenden, der vom Kunden zu unterzeichnen und an ringsdorf energy GmbH zu senden ist.

4.3 Der Kunde gestattet ringsdorf energy GmbH und von ringsdorf energy GmbH beauftragten Personen alle für die Errichtung erforderlichen Arbeiten auf seinem Grundstück und in oder an seinem Gebäude vorzunehmen, insbesondere

    (a) die Anbringung und Installation der PV-Anlage unter Einschluss aller zweckdienlichen

         Maßnahmen

    (b) die Errichtung von Messeinrichtungen

    (c) die Verlegung von Anschlussleitungen

    (d) die Installation sonstiger Komponenten

4.4 Der Kunde gewährt ringsdorf energy GmbH und von ringsdorf energy GmbH beauftragten Personen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Lieferung und Errichtung der PV-Anlage erforderlich ist, ungehinderten und unbeschränkten Zugang zu all seinen Räumen, Gebäudeteilen, Dachflächen, technischen Anlagen und Leitungen.

4.5 ringsdorf energy GmbH wird dem Kunden nach Abschluss der Montage, Inbetriebsetzung und Fertigstellung aller Arbeiten das Inbetriebnahmeprotokoll und alle weiteren erforderlichen Unterlagen übergeben. ringsdorf energy GmbH wird dem Kunden oder vom Kunden benannten Personen ferner eine Einführung in die wesentlichen Funktionsweisen der PV-Anlage gewähren.

4.6 ringsdorf energy GmbH prüft den Zustand des Gebäudes vor Beginn der Bauarbeiten auf offensichtliche Mängel. Stellt ringsdorf energy GmbH solche Mängel fest oder hat ringsdorf energy GmbH aus sonstigen Gründen Zweifel an der Geeignetheit des Gebäudes für die Errichtung der PV-Anlage, so wird ringsdorf energy GmbH den Kunden unverzüglich hierüber informieren.

4.7 ringsdorf energy GmbH ist im Fall von Mängeln oder begründeten Zweifeln nach Ziffer 5.2 berechtigt, die Installation der PV-Anlage abzubrechen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten, die ringsdorf energy GmbH für einen weiteren Installationstermin nach Beseitigung der Mängel entstehen. ringsdorf energy GmbH wird die Kosten gegenüber dem Kunden in transparenter und nachvollziehbarer Weise darlegen. Werden die Mängel vom Kunden nicht innerhalb einer angemessen Frist beseitigt, so ist ringsdorf energy GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.8 ringsdorf energy GmbH darf sich für sämtliche Tätigkeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden von ihm beauftragten Dritten bedienen. ringsdorf energy GmbH wählt alle eingesetzten Nachunternehmer sorgfältig aus.

4.9 Für Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers, insbesondere zur Einspeiseleistung, ist ringsdorf energy GmbH nicht verantwortlich. Sollte Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers oder besondere Anschlussbedingungen nach Beginn der Montage der PV-Anlage dazu führen, dass Änderungen an der PV-Anlage oder ihrer technischen Ausstattung vorgenommen werden muss, gelten Ziffer 2.5 und 2.6 entsprechend.

 

  1. Pflichten des Kunden; Dachstatik

5.1 Der Kunde sichert zu, dass das Gebäude und / oder die Dachfläche, an oder auf dem die PV-Anlage angebracht wird, hierfür geeignet sind. Es obliegt allein dem Kunden, die Gebäude- und Dachfläche, an oder auf der die PV-Anlage angebracht wird, in Stand zu halten und gegebenenfalls in Stand zu setzen, soweit dies für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage erforderlich ist. Bestehen aus Sicht von ringsdorf energy GmbH begründete Zweifel an den statischen Voraussetzungen, kann ringsdorf energy GmbH die Vorlage des Nachweises der Standsicherheit/Statik des Daches vom Kunden verlangen. Erfolgt die Vorlage des Nachweises nicht, ist ringsdorf energy GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

 

 

 

5.2 ringsdorf energy GmbH haftet nicht für Mängel und Schäden an Dach und Gebäude, die durch eine fehlende Eignung von Dach oder Gebäude für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage entstehen. Dies gilt nicht, wenn das Gewicht der PV-Anlage die in dem Gutachten zur Dachstatik angegebene Tragfähigkeit des Gebäudes überschreitet oder wenn ringsdorf energy GmbH gegen die Pflicht aus Ziffer 4.5 dieser AGB verstößt.

5.3 Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage nebst Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und sonstigen Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller gegenüber dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen, insbesondere soweit diese Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung sind, obliegen ausschließlich dem Kunden, sofern eine vollständige oder teilweise Übernahme dieser Aufgaben durch ringsdorf energy GmbH nicht ausdrücklich in Textformvereinbart worden ist. Auf Ziffer 4.2 wird verwiesen.

5.4 Zahlungsforderungen des Stromnetzbetreibers, insbesondere im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Inbetriebnahme, dem Betrieb oder der Abrechnung der Stromeinspeisung bzw. des Strombezugs der PV-Anlage, trägt der Kunde.

 

 

  1. Eigentum; Gefahrübergang; Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der PV-Anlage geht mit Inbetriebnahme der PV-Anlage auf den Kunden über.

6.2 ringsdorf energy GmbH behält sich bis zu der vollständigen Bezahlung das Eigentum an der PV-Anlage und dem Zubehör vor („Eigentumsvorbehalt“).

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und insbesondere anfallende Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durch qualifizierte Personen durchführen zu lassen.

6.4 Soweit die PV-Anlage und das Zubehör während der Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einem Gebäude oder Grundstück fest verbunden oder auf einem Grundstück eingebracht werden, sind die Vertragspartner sich einig, dass dies im Sinne von § 95 BGB lediglich zu einem vorübergehenden Zweck geschieht.

6.5 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts an der PV-Anlage oder Teilen hiervon oder am Zubehör, ist die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Übereignung oder Veräußerung an Dritte unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen bzw. Eingriffen Dritter hat der Kunde auf das Vorbehaltseigentum von ringsdorf energy GmbH hinzuweisen und ringsdorf energy GmbH unter Übergabe aller für einen Widerspruch erforderlichen Unterlagen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.6 Übersteigt der Wert aller ringsdorf energy GmbH zustehender Sicherungsrechte die Höhe der damit gesicherten Ansprüche, so wird ringsdorf energy GmbH auf Verlangen des Kunden nach eigener Wahl Sicherheiten freigeben.

 

  1. Kaufpreis und Ratenzahlung

7.1  Der Kaufpreis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Liefer- und Montagekosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % sind im Kaufpreis enthalten.

7.2 ringsdorf energy GmbH bietet ihren Kunden folgende Zahlungsmodalitäten an: (a) Bezahlung des Kaufpreises im Wege einer Anzahlung und Schlusszahlung und (b) Bezahlung des Kaufpreises im Wege von Ratenzahlungen. Die vom Kunden gewählte Zahlungsmodalität ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

(a) Bezahlung des Kaufpreises im Wege einer Anzahlung und Schlusszahlung

7.3 Bei Bezahlung im Wege einer Anzahlung und Schlusszahlung sind 20 % des Kaufpreises nebst gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß Auftragsbestätigung innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden und Rechnungsstellung durch ringsdorf energy GmbH zu zahlen. Nach der Lieferung der PV-Anlage gemäß Ziffer 4 stellt ringsdorf energy GmbH eine weitere Rechnung über 77 % des in der Auftragsbestätigung festgelegten Kaufpreis nebst gesetzlicher Umsatzsteuer aus. Die verbleibenden 3 % nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage gemäß Ziffer 4 des in der Auftragsbestätigung festgelegten Kaufpreis nebst gesetzlicher Umsatzsteuer aus. Der Kunde hat den restlichen Kaufpreis innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungszugang zu zahlen.
Andere Zahlungsbedingungen sind vertraglich zu vereinbaren.

(b) Bezahlung des Kaufpreises im Wege von Ratenzahlungen

7.4 Bei Bezahlung des Kaufpreises im Wege von monatlichen Ratenzahlungen sind stellt ringsdorf energy GmbH nach der Montage der PV-Anlage gemäß Ziffer 4 eine Rechnung über den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer aus.

7.5 Der Kunde kann jederzeit auf die monatliche Ratenzahlung des Restkaufpreises nach Ziffer 7.4 verzichten. Der Kunde hat den Verzicht mindestens 2 Wochen vor Monatsende gegenüber ringsdorf energy GmbH in Textform zu erklären. Die Verzichtserklärung ist nur wirksam und beachtlich, wenn im Zeitpunkt der Abgabe der Verzichtserklärung alle Raten pünktlich gezahlt worden sind. ringsdorf energy GmbH wird innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer wirksamen Verzichtserklärung dem Kunden eine Information über den noch zu zahlenden Kaufpreis zusenden. Wird die Verzichtserklärung mindestens 12 Monate vor der letzten planmäßigen Monatsrate wirksam erklärt, so erhält der Kunde einen Nachlass von 3 % auf den gesamten Restkaufpreis.

7.6 Soweit nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist, ist die Rechnung nach Zahlungsmodalität (a) vom Kunden innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungszugang zu zahlen sowie nach Zahlungsmodalität (b) sind die monatlichen zu zahlenden Raten jeweils zum 01. Werktag des Kalendermonats fällig, beginnend mit dem übernächsten Monat nach Rechnungsstellung.

7.7 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Geldeingang bei ringsdorf energy GmbH an. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug ohne, dass es einer Mahnung durch ringsdorf energy GmbH bedarf. Im Fall eines Zahlungsverzugs des Kunden bestimmt sich die Höhe der Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen.

7.8 Alle Zahlungen erfolgen nach Wahl des Kunden per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat. ringsdorf energy GmbH ist berechtigt, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rückbelastung einer Lastschrift entstehenden Kosten, z.B. wegen mangelnder Kontodeckung, an den Kunden weiterzugeben.

7.9 ringsdorf energy GmbH verfügt über eine gültige Freistellungsbescheinigung im Sinne des § 48n Abs. 2 Satz 1 EStG und ist daher vom Steuerabzug bei Bauleistungen befreit; die Vorlage erfolgt jederzeit auf Anfrage.

 

  1. Gewährleistung

8.1 Dem Kunden stehen Gewährleistungsrechte zu.

8.2 Die konkret vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung. Jede anderweitige Angabe von ringsdorf energy GmbH zum Gegenstand von Lieferungen und/oder Leistungen (z.B. technische Daten, Toleranzen) sowie sämtliche im Rahmen des Internetangebots von ringsdorf energy GmbH generierten Darstellungen (technische Zeichnungen, Abbildungen von Bauteilen etc.) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben die Lieferungen und Leistungen lediglich unverbindlich.
8.3 Abweichungen von der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Beschaffenheit aufgrund rechtlicher Vorschriften oder aufgrund besonderer Anforderungen des am Installationsort örtlich zuständigen Stromnetzbetreibers stellen keinen Mangel dar. Dies gilt ebenso für (a) Abweichungen, die im Hinblick auf die Gegebenheiten am Installationsort eine technische Verbesserung darstellen sowie für (b) den Ersatz von Komponenten der PV-Anlage durch gleichwertige Komponenten, soweit hierdurch die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.

8.4 Soweit durch ringsdorf energy GmbH oder auf Internetseiten von ringsdorf energy GmbH finanzielle Berechnungen und/oder Prognosen, Berechnungen des Stromertrags von Photovoltaikanlagen und/oder sonstige Ertragsberechnungen und/oder Berechnungen zur Stromeinsparung (im Folgenden insgesamt: „Kalkulationen“) angeboten oder erstellt werden, stellen diese lediglich Beispielsberechnungen ohne Verbindlichkeit dar. ringsdorf energy GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Kalkulationen oder die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Kalkulationen enthaltenen Angaben. Die Kalkulationen stellen ferner keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar.

8.5 Die PV-Anlage und ihre Komponenten unterliegen einer technisch bedingten sowie einer natürlichen und altersbedingten Abnutzung, wodurch es zu Leistungsverlusten kommen kann („Degradation“); die Degradation stellt keinen Mangel der PV-Anlage dar und ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

8.6 Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er Veränderungen an der PV-Anlage oder ihrer Komponenten vorgenommen hat oder durch Dritte hat vornehmen lassen, es sei denn ringsdorf energy GmbH hat den Veränderungen mindestens In Textform zugestimmt oder der Kunde weist nach, dass die aufgetretenen Mängel nicht auf die vorgenommenen Veränderungen zurück zu führen sind.

8.7 Die Gewährleistungsansprüche bestehen unabhängig und unbeschadet von gesondert eingeräumten Herstellergarantien.

8.8 Im Falle etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser ringsdorf energy GmbH und von ringsdorf energy GmbH beauftragten Personen zu Prüfzwecken sowie zum Zweck der Nachbesserung den Zutritt zu den entsprechenden Anlagen.

8.9 ringsdorf energy GmbH hat bei Fehlschlag eines Nachbesserungsversuchs das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen erneuten Nachbesserungsversuch vorzunehmen. Das Recht, zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern steht dem Kunden erst zu, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch fehlschlägt.



  1. Haftung und Schadensersatz

9.1 Die Vertragspartner haften einander uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. „Wesentliche Vertragspflichten“ der Vertragspartner sind solche, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der jeweils andere Vertragspartner daher vertraut und vertrauen darf. Die Haftung der Vertragspartner ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen – zudem auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3 Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

9.4 Soweit die Haftung der Vertragspartner ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vertragspartner.

 

 

  1. Rücktritt vom Vertrag

10.1 Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Betreiber des Netzes der allgemeinen

Versorgung einen Anschluss der PV-Anlage an sein Netz über den Verknüpfungspunkt des Grundstücks ablehnt.

10.2 ringsdorf energy GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug ist und ringsdorf energy GmbH dem Kunden den Rücktritt unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung angedroht hat.

10.4 ringsdorf energy GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den vorliegenden Ratenkaufvertrag für genehmigungsbedürftig hält und keine Genehmigung erteilt.

 

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher; Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß der beigefügten Widerrufsbelehrung zu. Dies gilt nicht für Verträge die auf Anfrage des Kunden mit ringsdorf energy GmbH nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden.

 

  1. Kundenservice

ringsdorf energy GmbH
Poststrasse 2
35794 Mengerskirchen

Deutschland

 

  1. Datenschutz; Einwilligung

ringsdorf energy GmbH schützt die Daten ihrer Kunden zu jeder Zeit gemäß den Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts. Es gilt die Datenschutzerklärung von ringsdorf energy GmbH, Auf Verlangen des Kunden oder bei Geschäften, die in Person abgeschlossen werden wird ringsdorf energy GmbH die Datenschutzerklärung unverzüglich auch in Papierform übersenden.

 

  1. Schlussbestimmungen

14.1 ringsdorf energy GmbH ist berechtigt, die geschuldeten Lieferungen und Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

14.2 Die Textform umfasst stets auch Erklärungen per E-Mail und Informationsübermittlung per

automatisiertem elektronischen Datenaustausch.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlich verfolgten Zielsetzung am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

14.4 Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht.

14.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht anders zwingend gesetzlich vorgegeben. Gerichtsstand ist Limburg a.d Lahn, sofern nicht anders zwingend gesetzlich vorgegeben.